3.2.2 Entgeltentwicklung

Entwicklungen beim Grundentgelt gibt es z. B. auf Grund der wachsenden Berufserfahrung. Wenn die Tätigkeit über einen längeren Zeitraum ausgeübt wird, handelt es sich um legitime nachvollziehbare Entgeltentwicklungen. Ein aussagekräftiger Einkommensbericht kann Auskunft darüber geben:

  • Sind Entgeltentwicklungen aufgrund der längeren Berufserfahrungen transparent, nachvollziehbar für alle Beschäftigten?
  • Sind höhere Entgelte aufgrund höherer Arbeitsleistungen nachvollziehbar?
  • Sind Grund- und Leistungsentgelte klar und transparent nach einheitlichen Kriterien abgrenzbar?

Eine Entgeltentwicklung wegen höherer Leistungserbringung sollte immer in transparenter Art und Weise erfolgen und darf nicht zukünftig zu erwartende Leistungen abgelten. Wenn es zu intransparenten Vermischungen zwischen Grund- und Leistungsentgelt kommt, können auch geschlechtsspezifische Zuschreibungen kausal für Entgelterhöhungen sein. Hier muss die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber im individuellen Fall die Entgeltbestandteile transparent darlegen, sonst könnte es sich um Diskriminierung handeln (Royal Copenhagen, C-400/93, siehe Judikatur).

Judikatur:
Royal Copenhagen, C-400/93. Wenn sich bei einem Vergleich der Durchschnittsentgelte durch Vermischung von variablen und fixen Entgeltbestandteilen die Kriterien oder die Maßeinheiten für die Berechnung des variablen Entgeltanteils nicht herausfinden lassen, kann vom Arbeitgeber der Nachweis verlangt werden, dass die festgestellten Unterschiede nicht auf einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts beruhen. Der Europäische Gerichtshof verlangt hier also Aufklärung.