3.1.2 Gleichwertige Arbeit
Frauen und Männer machen unterschiedliche Tätigkeiten, aber sind diese vielleicht trotzdem gleichwertig? Das Gleichbehandlungsgesetz sieht nicht nur gleiches Entgelt für gleiche Arbeit, sondern auch für gleichwertige Arbeit vor.
§11 Gleichbehandlungsgesetz: „Betriebliche Einstufungsregelungen und Normen der kollektiven Rechtsgestaltung haben bei der Regelung der Entlohnungskriterien den Grundsatz des gleichen Entgelts für gleiche Arbeit oder eine Arbeit, die als gleichwertig anerkannt wird, zu beachten und dürfen weder Kriterien für die Beurteilung der Arbeit der Frauen einerseits und der Arbeit der Männer andererseits vorschreiben, die zu einer Diskriminierung führen.“
Kollektivverträge geben Spielraum für die innerbetriebliche Eingruppierung. Bei sehr unterschiedlichen frauen- und männerdominierten Arbeitsplätzen im Betrieb ist es empfehlenswert, zu analysieren, ob trotz verschiedener Arbeitsplätze gleichwertige Arbeit vorliegt.
TippTipp
Die EU-Kommission hat eine Empfehlung zum Thema Entgelttransparenz herausgegeben.
Ein Gutachten der Gleichbehandlungsanwaltschaft informiert ebenfalls über die gleichwertige Arbeit
Grundsätzlich kann eine mögliche Gleichwertigkeit von Arbeitsplätzen folgendermaßen geprüft werden: Jeder Arbeitsplatz wird nicht in der jeweiligen „Gesamtleistung“ bewertet, sondern in detaillierte Merkmale unterteilt. Wesentliche Merkmale der Arbeitsbewertung sind
- Qualifikation,
- organisatorische und soziale Kompetenzen,
- Verantwortung,
- körperliche Anforderungen sowie
- psychische und physische Belastungen.
Jedes Merkmal erhält einen Punktewert und die Summe der Einzelwerte ergibt einen Gesamtwert. Eine detaillierte Anleitung dazu bietet z. B. der EG (Entgelt-Gleichheit) Check.
Geschlechtergerechte Arbeitsbewertung heißt vor allem auch das Sichtbarmachen von Einzeltätigkeiten: dass dies eine detailreiche und auf Fachkenntnissen basierende Aufgabe ist, zeigt sich an folgendem – bewusst stereotyp gewählten - Vergleichsbeispiel zwischen den Tätigkeiten von SekretärInnen und HaustechnikerInnen.
SekretärInnen | HaustechnikerInnen |
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SekretärInnen sind vielfach für organisatorische und administrative Tätigkeiten zur Unterstützung von Teams oder Führungskräften zuständig. Oft handelt es sich um einen vielseitigen Tätigkeitsbereich an der Schnittstelle von Abteilungen und Stabsstellen des Unternehmens. SekretärInnen wirken als Kommunikationsschnittstelle zu internen Abteilungen sowie externen KundInnen und GeschäftspartnerInnen. Sie verfügen über fundierte Kenntnisse im Umgang mit Bürosoftware (z. B. MS Office, SAP) |
HaustechnikerInnen sind für die Instandhaltung aller technischen Einrichtungen des Gebäudes verantwortlich, die für den reibungslos funktionierenden Alltag eines Unternehmens unerlässlich sind. Durch den verstärkten Einsatz von automatisierten und computergesteuerten Anlagen erfordert moderne Haustechnik in immer größerem Ausmaß Kenntnisse des Facility-Management, aber auch der Klimatechnik, EDV-Steuerung usw. HaustechnikerInnen müssen in der Lage sein, Störungen kleineren Umfangs selbst zu beheben oder Servicepersonal anzufordern und zu instruieren |
Typische Sekretariatstätigkeiten und Aufgaben/Verantwortungsbereiche sind
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Typische Aufgaben sind
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Diese Beispiele zeigen die Komplexität der einzelnen Tätigkeiten und die Schwierigkeiten bei der Zuordnung der Wertigkeiten. Werden z. B. technische und soziale Kompetenzen unterschiedlich bewertet? Wann ja, warum? Bei der Einstufung und dem Entgelt sollte bestmöglich auf gleichstellungsorientierte Fragen Bedacht genommen werden und fair eingestuft werden.