2.2 Entgelt

Grundsätzlich sieht das Gleichbehandlungsgesetz vor, im Einkommensbericht "das Durchschnitts- oder Medianarbeitsentgelt von Frauen und von Männern im Kalenderjahr in den jeweiligen kollektivvertraglichen oder – wenn verfügbar – betrieblichen Verwendungsgruppen und – wenn verfügbar – Verwendungsgruppenjahren" anzugeben.

Für diese Darstellung des Entgelts im Einkommensbericht stellen sich die folgenden wesentlichen Fragen, die in diesem Kapitel behandelt werden: