2.2.6 Weitere Fragestellungen zum Entgelt

Mehrstunden bei Teilzeitarbeit

Diese werden auf Vollzeit hochgerechnet. Mehrstunden können das Gesamtbild verzerren und sollten zusätzlich auch aufgeschlüsselt werden.

Wechsel der Verwendungsgruppen innerhalb des Jahres

Wenn eine Person während des Jahres die Funktion wechselt oder wenn während des Jahres neue Regelungen oder Verträge anzuwenden sind, sind zwei Varianten möglich:

  • die Stichtagsregelung (wo war die Person zu einem bestimmten Stichtag, z. B. am 31.12., beschäftigt) oder
  • die Zuordnung dort, wo die Person länger tätig war. Entsprechend wird jeweils hochgerechnet.

BeispielBeispiel

Beispiel 1: Mitarbeiterin A wurde zum 15.5. zur Abteilungsleiterin befördert. Damit hat sie auch die Kollektivvertragsstufe gewechselt. Das Unternehmen hat sie für das gesamte Jahr in der höheren Verwendungsgruppe eingeordnet, da sie mehr als die Hälfte des Jahres dort eingestuft war.

Beispiel 2: In einem Unternehmen gab es viel innerbetriebliche Fluktuation, deswegen entschied man sich für eine Stichtagslösung und wählte den 1.7. als Jahresmitte. Alle MitarbeiterInnen wurden im Einkommensbericht in jener Stufe gezählt, in die sie zum 1.7. eingeordnet waren.

Ganzjährig karenzierte MitarbeiterInnen

Für diese ist ein fiktives Arbeitsentgelt zu veranschlagen, wobei zwischenzeitlich erfolgte kollektivvertragliche oder Ist-Erhöhungen mitberücksichtigt werden müssen.

Altersteilzeit und Wiedereingliederungsteilzeit

Ist jemand in Altersteilzeit oder in einer Wiedereingliederung nach langem Krankenstand, dann sollte das reduzierte Entgelt auf Grund des geringeren Arbeitszeitausmaßes auf eine Vollzeitbeschäftigung hochgerechnet werden.

Entgeltausfälle oder -kürzungen, z. B. bei Krankenständen

Diese ArbeitnehmerInnen sind so zu behandeln wie unterjährig Beschäftigte, die nur einen Teil des Jahres gearbeitet haben. Hinsichtlich bloßer Entgeltkürzung wird empfohlen, vom letzten vollen Entgelt auszugehen und dieses auf die Zeit der Entgeltkürzung oder des vollständigen Entfalls hochzurechnen.

Bonuszahlungen

Diese sind aufzunehmen. Dabei gilt das Zufluss-Prinzip. Die Verrechnung im Einkommensbericht erfolgt also in dem Jahr, in dem die Bonuszahlungen erfolgt sind.

Jubiläumsgelder

Auch diese Zahlungen müssen in den Bericht aufgenommen werden. Da dies verzerrend wirken könnte, ist es ratsam, diesen Entgeltbestandteil separat im Einkommensbericht anzugeben.

TippTipp

Entgeltbestandteile im Bericht aufschlüsseln: Bei der Analyse des Einkommensberichts wird es zu Nachfragen kommen, wenn Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern sichtbar werden. Dafür kann es sachliche Erklärungen geben – allerdings nur bei Erläuterung einzelner Entgeltbestandteile.

Daher ist es sinnvoll, bereits beim Erstellen des Berichts die verschiedenen Entgeltbestandteile und auch andere wichtige Informationen aufzuschlüsseln, sofern dies mit den Vorgaben zu Anonymisierung und Datenschutz vereinbar ist, auch wenn es gesetzlich nicht gefordert ist. Es kann immer eine höhere Transparenz gewählt werden, als das Gesetz vorsieht.

Darüber hinaus kann der Betriebsrat weitere Daten von der/dem ArbeitgeberIn verlangen. Der Betriebsrat kann aber auch direkt in die Lohnaufzeichnungen Einsicht nehmen und notwendige Analysen erstellen.